17.09.2010

Medienbulletin 33/2010

Neue Heimleiterin gewählt

 

Marianne Wimmer-Lötscher, aus Ebikon, wird neue Leiterin der Alters- und Pflegeheime der Gemeinde Ebikon. Sie tritt ihr Amt am 01. Januar 2011 an.

 

Marianne Wimmer leitet seit Januar 2004 erfolgreich das Betagtenzentrum Dreilinden in Luzern. Zuvor war sie im Dreilinden sieben Jahre als Pflegedienstleiterin tätig. Auch hat sie im Kantonsspital Luzern als Abteilungsleiterin und in der Klinik St. Anna als Oberschwester gearbeitet. Ihre Grundausbildung als Pflegefachfrau hat sie in Luzern durchlaufen sowie anschliessend das Handelsdiplom erworben. Marianne Wimmer hat zudem im Rahmen ihrer Weiterbildung eine Verwaltungsmanagementausbildung mit dem Schwerpunktmodul Public Management an der Hochschule Luzern sowie den Heimleitungskurs absolviert. Aufgrund ihres bisherigen Werdeganges und ihrer beruflichen Erfahrung verfügt sie über ausgewiesene Kenntnisse in der Palliativpflege, im Bereich des geschützten Wohnens und ist mit der Thematik 'Wohnen im Alter' bestens vertraut.

 

Diese Fachkompetenzen, Ihre mehrjährige Führungserfahrung sowie Ihre hohe Sozialkompetenz waren für den Gemeinderat wichtige Entscheidungsgrundlagen für die Wahl von Marianne Wimmer. Der Gemeinderat ist der Überzeugung, mit Marianne Wimmer eine erfahrene Persönlichkeit mit breit abgestützten Kompetenzen als neue Heimleiterin gewählt zu haben. Marianne Wimmer lebt seit 23 Jahren in Ebikon und ist verheiratet. Sie wird ihr Amt am 01. Januar 2011 antreten.

 

 

 

Sonderregelung für Grüngut

 

Auch in diesem Jahr kommt die Gemeinde Ebikon allen Gartenbesitzerinnen und -besitzern entgegen und lockert ab 27./28. September bis 21./22. Dezember 2010 die Bestimmungen bei den zugelassenen Gebinden.

Im Herbst nehmen durch Laub, Gartenabraum und Heckenschnitt bei Gartenbesitzern die Grüngutmengen stark zu. Die vorhandenen Container reichen für das Entsorgen des Grüngutes deshalb oft nicht aus. Deshalb hat die Gemeinde Ebikon eine befristete Sonderregelung eingeführt. So kann Grüngut neben den während des ganzen Jahres zugelassen Normcontainern und gebündelten Ästen (max. 120 cm lang und 25 kg schwer) befristet auch in grossen Körben und Säcken bereitgestellt werden. Der Grünabfuhr können mitgegeben werden: Rüstabfälle, Kaffeesatz, Teekraut, Gartenabraum, Heckenschnitt, Laub, Rasenschnitt, Balkon- und Topfpflanzen, Kleintiermist (ohne Katzenstreu und Hundekot). Nach wie vor ist aber selber kompostieren am umweltfreundlichsten!

 

 

 

Eingegangene Baugesuch

 

Oeffentliches Planauflage- und Einspracheverfahren

 

Gemeinde Ebikon, Riedmattstr. 14, 6030 Ebikon

Einzonung Sagenhof, Grundstück Nr. 1504, Mitwirkungsverfahren und öffentliche Auflage der Teiländerung des Zonenplanes im Gebiet Sagenhof mit Anpassung des Zonenreglementes, Waldfeststellung.

 

Auflagefristen finden Sie im Anschlagkasten oder hier.

 

 

22. September 2010

 

 



Seerosen