Meldewesen Wehrpflicht
Meldepflichtig sind alle Militärdienstleistenden, alle Zivilschutzleistenden bis zur Entlassung sowie alle Militärdienstuntauglichen und Zivilschutzuntauglichen bis zum 30. Altersjahr. Adress- oder Berufsänderungen etc. sind sofort, spätestens aber innerhalb 14 Tagen dem Kreiskommando Luzern zu melden. Das Dienstbüchlein ist mit der Adressänderung mitzuschicken.
Kontakt:
Kreiskommando des Kantons Luzern
Murmattweg 8
6000 Luzern 30
Tel. 041 317 44 50
Mail kreiskommando@lu.ch
