Berechnung der Steuern

Im Kanton Luzern werden die einzelnen Steuern (z.B. Staatssteuern, Gemeindesteuern, etc.) in Bezugseinheiten berechnet. Auf der Veranlagungsverfügung wird der Betrag pro Einheit in Franken ausgewiesen. Dieser Betrag ist mit der Bezugseinheit zu multiplizieren.

 

Folgende Einheiten sind massgebend:

(Zahlen in Einheiten)     2007 2008 2009 2010 2011 2012
Staatssteuer           1.60 1.50 1.50 1.50 1.50 1.50
Einwohnergemeindesteuer           1.95 1.95 1.95 1.95 1.90 1.90
Römisch-katholische Kirchgemeinde Ebikon           0.25 0.25 0.2375 0.225 0.225 0.225
Römisch-katholische Kirchgemeinde Luzern*           - - - - - -
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde           0.25 0.25 0.25 0.25 0.25 0.25
Christkatholische Kirchgemeinde           0.31 0.31 0.31 0.31 0.31 0.31

*ab 2007 Gebietszusammenlegung mit röm.-kath. Kirchgemeinde Ebikon

 

Die Personalsteuer beträgt pro Jahr Fr. 50.-. Die Steuerpflicht beginnt mit dem Jahr, in dem das 18. Altersjahr erfüllt wird. Ehepaare entrichten zusammen nur eine Personalsteuer.

 

Feuerwehrersatzabgabe: Personen, die keinen Feuerwehrdienst leisten, sind ab dem 1. Januar nach dem erfüllten 20. Altersjahr bis am 31. Dezember nach dem erfüllten 50. Altersjahr abgabepflichtig. Die Ersatzabgabe (Feuerwehrsteuer) beträgt 2,4 Promille des steuerbaren Einkommens; Minimum Fr. 30.--, Maximum Fr. 400.--. Ist bei einem Ehepaar nur ein Teil abgabepflichtig, reduziert sich die Abgabe auf einen Drittel.

 

 

Veranlagungsverfügung

Ihre Steuererklärung wird durch das Steueramt geprüft. Das Ergebnis ist die Veranlagungsverfügung. Alle Abweichungen zur Selbstdeklaration sind auf diesem Dokument ersichtlich. Sofern Sie mit dieser Verfügung (auch Einschätzung genannt) nicht einverstanden sind, können Sie innert 30 Tagen seit Zustellung beim Steueramt schriftlich Einsprache erheben. Diese Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

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