Veranlagungsverfügung

Ihre Steuererklärung wird durch das Steueramt geprüft. Das Ergebnis ist die Veranlagungsverfügung. Alle Abweichungen zur Selbstdeklaration sind auf diesem Dokument ersichtlich. Sofern Sie mit dieser Verfügung (auch Einschätzung genannt) nicht einverstanden sind, können Sie innert 30 Tagen seit Zustellung beim Steueramt schriftlich Einsprache erheben. Details können Sie aus der Rechtsmittelbelehrung auf Ihrer Veranlagungsverfügung entnehmen.

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