Wegzug

Wer aus Ebikon in eine andere luzernische Gemeinde oder in einen andern Kanton wegzieht, bezahlt die Steuern für das ganze Kalenderjahr in der jeweiligen Gemeinde, in welcher er am Ende der Steuerperiode (31. Dezember pro Kalenderjahr) den Wohnsitz hat.

Wer ins Ausland wegzieht, wird in vielen Fällen nur bis zum Wegzugsdatum in Ebikon besteuert. Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig mit dem Steueramt in Kontakt in Verbindung zu setzten, um die persönliche Situation abzuklären.

 

Zuzug

Wer aus einer luzernischen Gemeinde oder von einem anderen Kanton zuzieht, bezahlt die Steuern für das ganze Kalenderjahr in der Gemeinde Ebikon. Massgebend ist der Wohnsitz am Ende der Steuerperiode (31. Dezember pro Kalenderjahr).

Wer vom Ausland zuzieht, wird in vielen Fällen ab dem Zuzugsdatum in Ebikon besteuert.

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