Zinssätze
Die Steuern für das laufende Jahr sind per 31. Dezember des laufenden Jahres fällig und zahlbar. Es lohnt sich, die Steuern zum Beispiel in monatlichen Raten voraus zu zahlen, wodurch Sie in den Genuss eines verrechnungssteuer- und steuerfreien Vorauszahlungszinsen von 1.00 % gelangen. Informationen zu Zahlungsvereinbarungen und Einzahlungsscheinen erhalten Sie bei unserer Steuerkasse (041 444 02 20).
| 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | |
| positiver Ausgleichszins | 1.5% | 2% | 1.5% | 1.0% | 1.0% | 0.75% |
| negativer Ausgleichszins | 1.5% | 2% | 1.5% | 1.0% | 1.0% | 0.75% |
| Verzugszins | 4.5% | 5% | 5% | 5.0% | 5.0% | 5.0% |
Positiver Ausgleichszins
Ein positiver Ausgleichszins wird auf Vorauszahlung (Leistungen vor dem 31. Dezember = allgemeine Fälligkeit) und auf zu viel bezahlte Steuern (Differenz Akontorechnung / Schlussrechnung) gewährt.
Negativer Ausgleichszins
Ein negativer Ausgleichszins ist für alle offenen Steuerforderungen ab allgemeiner Fälligkeit bis zur Stellung der Schlussrechnung geschuldet.
Verzugszins
Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird auf dem nicht bezahlten Betrag ein Verzugszins erhoben.
Zahlungstermine
| Staats- und Gemeindesteuern | Termin | |
| Akontorechnung | 31. Dezember pro Kalenderjahr | |
| Schlussrechnung (definitiv) | innert 30 Tagen nach Erhalt |

