Zinssätze

Die Steuern für das laufende Jahr sind per 31. Dezember des laufenden Jahres fällig und zahlbar. Es lohnt sich, die Steuern zum Beispiel in monatlichen Raten voraus zu zahlen, wodurch Sie in den Genuss eines verrechnungssteuer- und steuerfreien Vorauszahlungszinsen von 1.00 % gelangen. Informationen zu Zahlungsvereinbarungen und Einzahlungsscheinen erhalten Sie bei unserer Steuerkasse (041 444 02 20).

  2007 2008 2009 2010 2011 2012
positiver Ausgleichszins 1.5% 2% 1.5% 1.0% 1.0% 0.75%
negativer Ausgleichszins 1.5% 2% 1.5% 1.0% 1.0% 0.75%
Verzugszins 4.5% 5% 5% 5.0% 5.0% 5.0%

Positiver Ausgleichszins

Ein positiver Ausgleichszins wird auf Vorauszahlung (Leistungen vor dem 31. Dezember = allgemeine Fälligkeit) und auf zu viel bezahlte Steuern (Differenz Akontorechnung / Schlussrechnung) gewährt.

 

Negativer Ausgleichszins

Ein negativer Ausgleichszins ist für alle offenen Steuerforderungen ab allgemeiner Fälligkeit bis zur Stellung der Schlussrechnung geschuldet.

 

Verzugszins

Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird auf dem nicht bezahlten Betrag ein Verzugszins erhoben.

Zahlungstermine

Staats- und Gemeindesteuern   Termin
Akontorechnung          31. Dezember pro Kalenderjahr
Schlussrechnung (definitiv)          innert 30 Tagen nach Erhalt
Seerosen