Adressauskünfte
Die Einwohnerkontrolle Ebikon gibt telefonische Auskünfte nur an Amtsstellen und Gemeindeverwaltungen.
Privatpersonen oder Privatfirmen müssen Adressanfragen schriftlich beantragen. Die Einwohnerkontrolle wird Ihre Adressanfrage schriftlich beantworten.
Gemäss Gebührentarif der Einwohnerkontrolle Ebikon werden Gebühren für die Adressauskünfte verlangt.
Einfache Adressanfrage: Fr. 10.--
Erweiterte Adressanfrage mit
Interessennachweis: Fr. 15.--
Sie können die Gebühren in Briefmarken bezahlen oder wir werden Ihnen eine Rechnung zustellen.

