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Anmeldung in Ebikon
Wenn Sie neu in Ebikon Wohnsitz genommen haben, müssen Sie innerhalb von 10 Tagen bei der zuständigen Einwohnerkontrolle persönlich vorbeigehen.
Die Anmeldegebühr beträgt für eine Familie oder eine Einzelperson 35.-- Franken
Wenn Sie Schweizer Bürgerin oder Bürger sind, benötigen wir folgende Dokumente:
| Ledige Personen | Verheiratete Personen |
| Heimatschein | Heimatscheine |
| Krankenkassen-Nachweis vom aktuellen Jahr | Familienbüchlein |
| Krankenkassen-Nachweise vom aktuellen Jahr | |
| Mietvertrag oder Wohnungsausweis, wenn vorhanden (wird vom Vermieter abgegeben) | Mietvertrag oder Wohnungsausweis, wenn vorhanden (wird vom Vermieter abgegeben) |
Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir folgende Dokumente:
| Ledige Personen | Verheiratete Personen |
| gültiger Reisepass | gültige Reisepässe |
| Ausländerausweis | Ausländerausweise |
| ein aktuelles Foto, wenn Sie von einem anderen Kanton oder Ausland zuziehen | Familienbüchlein, wenn in der Schweiz geheiratet, sonst internationaler Eheschein |
| Krankenkassen-Nachweis vom aktuellen Jahr | ein aktuelles Foto, wenn Sie von einem anderen Kanton oder vom Ausland zuziehen |
| Zusicherung vom Amt für Migration | Krankenkassen-Nachweis von der ganzen Familie vom aktuellen Jahr |
| Mietvertrag oder Wohnungsausweis, wenn vorhanden (wird vom Vermieter abgegeben) | Mietvertrag oder Wohnungsausweis, wenn vorhanden (wird vom Vermieter abgegeben) |
| Arbeitsvertrag | Arbeitsvertrag |
Wenn sich eine Person als Wochenaufenthalterin in Ebikon anmelden möchte, benötigen wir von der gesetzlichen Wohnsitzgemeinde einen Heimatausweis/Interimsausweis.
Schweizer/innen erhalten nach Abgabe des Heimatscheines den Schriftenempfangsschein. Für Personen, welche Wochenaufenthalter/innen in Ebikon sind, wird ein Aufenthaltsausweis ausgestellt.
Bei ausländischen Staatsangehörigen werden wir die Anmeldung und den Ausländerausweis dem Amt für Migration zustellen. Sind sie aus dem Ausland oder einem anderen Kanton zugezogen, lädt Sie das Amt für Migration zu einem Begrüssungsgespräch nach Luzern ein. Dort erhalten Sie auch den neuen Ausländerausweis.
Wenn Sie innerhalb des Kantons Luzern umgezogen sind, wird Ihnen der Ausländerausweis vom Amt für Migration direkt mit der Rechnung per Post zugestellt.
Gemäss Krankenkassenversicherungsgesetz müssen alle in der Schweiz wohnhaften Personen bei einer anerkannten Krankenkasse versichert sein. Deshalb hat jede Person bei der Anmeldung den aktuellen Krankenkassen-Versicherungsnachweis vorzulegen.

