Anmeldung in Ebikon

Wenn Sie neu in Ebikon Wohnsitz genommen haben, müssen Sie innerhalb von 10 Tagen bei der zuständigen Einwohnerkontrolle persönlich vorbeigehen.

Die Anmeldegebühr beträgt für eine Familie oder eine Einzelperson 35.-- Franken

 

Wenn Sie Schweizer Bürgerin oder Bürger sind, benötigen wir folgende Dokumente:

Ledige Personen Verheiratete Personen
Heimatschein Heimatscheine
Krankenkassen-Nachweis vom aktuellen Jahr Familienbüchlein
  Krankenkassen-Nachweise vom aktuellen Jahr
Mietvertrag oder Wohnungsausweis, wenn vorhanden (wird vom Vermieter abgegeben) Mietvertrag oder Wohnungsausweis, wenn vorhanden (wird vom Vermieter abgegeben)

Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir folgende Dokumente:

Ledige Personen Verheiratete Personen
gültiger Reisepass gültige Reisepässe
Ausländerausweis Ausländerausweise
ein aktuelles Foto, wenn Sie von einem anderen Kanton oder Ausland zuziehen Familienbüchlein, wenn in der Schweiz geheiratet, sonst internationaler Eheschein
Krankenkassen-Nachweis vom aktuellen Jahr ein aktuelles Foto, wenn Sie von einem anderen Kanton oder vom Ausland zuziehen
Zusicherung vom Amt für Migration Krankenkassen-Nachweis von der ganzen Familie vom aktuellen Jahr
Mietvertrag oder Wohnungsausweis, wenn vorhanden (wird vom Vermieter abgegeben) Mietvertrag oder Wohnungsausweis, wenn vorhanden (wird vom Vermieter abgegeben)
Arbeitsvertrag Arbeitsvertrag

Wenn sich eine Person als Wochenaufenthalterin in Ebikon anmelden möchte, benötigen wir von der gesetzlichen Wohnsitzgemeinde einen Heimatausweis/Interimsausweis.

 

Schweizer/innen erhalten nach Abgabe des Heimatscheines den Schriftenempfangsschein. Für Personen, welche Wochenaufenthalter/innen in Ebikon sind, wird ein Aufenthaltsausweis ausgestellt.

 

Bei ausländischen Staatsangehörigen werden wir die Anmeldung und den Ausländerausweis dem Amt für Migration zustellen. Sind sie aus dem Ausland oder einem anderen Kanton zugezogen, lädt Sie das Amt für Migration zu einem Begrüssungsgespräch nach Luzern ein. Dort erhalten Sie auch den neuen Ausländerausweis. 

Wenn Sie innerhalb des Kantons Luzern umgezogen sind, wird Ihnen der Ausländerausweis vom Amt für Migration direkt mit der Rechnung per Post zugestellt.

Gemäss Krankenkassenversicherungsgesetz müssen alle in der Schweiz wohnhaften Personen bei einer anerkannten Krankenkasse versichert sein. Deshalb hat jede Person bei der Anmeldung den aktuellen Krankenkassen-Versicherungsnachweis vorzulegen.

Seerosen