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Interimsausweis
Der Interimsausweis gilt als Ausweispapier für vorübergehende Aufenthalter (z.B. Studenten). Der Interimsausweis bestätigt, dass der Inhaber in einer anderen Gemeinde niedergelassen ist.
Falls Sie in einer solchen Situation sind, müssen Sie die unten erwähnten Personalien ausfüllen.
Wenn Sie bereits einen Interimsausweis besitzen und dieser verlängert werden muss, senden Sie bitte den abgelaufenen Interimsausweis an folgende Adresse: Einwohnerkontrolle, Postfach 1246, 6031 Ebikon. Für die Verlängerung benötigen wir trotzdem Ihre Personalien.
Kosten
Neuer Interimsausweis Fr. 23.--
Verlängerung Fr. 12.--
Zustell- und Bearbeitungsgebühr Fr. 7.--
Sie erhalten den Interimsausweis mit B-Post. Die entsprechenden Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.

