Sie haben sich entschlossen von Ebikon wegzuziehen. Damit die Einwohnerkontrolle Ihre neue Adresse registrieren kann, müssen Sie persönlich bei uns am Schalter vorbeikommen. Für Ihre Abmeldung in Ebikon benötigen wir von Schweizer/Innen den Schriftenempfangsschein, (den Schriftenempfangsschein haben Sie erhalten, als Sie sich in Ebikon angemeldet haben).
Wenn sich ausländische Staatsangehörige abmelden möchten, benötigen wir den Ausländerausweis und den Reisepass.
Die Abmeldung ist kostenlos.
Wenn Sie keine Möglichkeit haben, persönlich bei uns am Schalter vorbeizukommen, können wir Ihnen den Heimatschein zustellen. Die Bearbeitungsgebühr dafür beträgt Fr. 33.--.
Wollen Sie ins Ausland auswandern, ist als erster Schritt ein Besuch beim Steueramt der Gemeinde unumgänglich. für dei Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle benötigt diese das Okay des Steueramts. Anschliessend kann die Abmeldung erfolgen. Die Mitarbeitenden der Einwohnerkontrolle benötigen Ihre Adresse im Ausland und/oder eine Zustelladresse in der Schweiz. Ungefähr 2-3 Wochen vor dem Wegzugsdatum stellt die Einwohnerkontrolle für Sie eine Wegzugsbestätigung für diverse Ämter aus.

