Friedensrichteramt in Hochdorf

Seit dem 1. Januar 2011 tragen Ebikonerinnen und Ebikoner ihre Anliegen beim Friedensrichteramt in Hochdorf vor. Sämtliche Vermittlungsgespräche finden dort mit Friedensrichter Fredy Grossniklaus statt.

 

Kontakt:

Friedensrichteramt Hochdorf

c/o Bezirksgericht Hochdorf

Bellvuestrasse 6

6280 Hochdorf

Mail: friedensrichter.hochdorf@STOP-SPAM.lu.ch 

Tel. 041 914 60 10

 

Wofür ist der Friedensrichter zuständig?

Der Friedensrichter ist für zivilrechtliche Streitigkeiten (siehe Ausnahmen unten) auf Gemeindeebene zuständig. Er versucht zu vermitteln und, wenn immer möglich, zu einem Vergleich zwischen den streitenden Parteien zu gelangen. Falls kein Vergleich zustande kommt, stellt er einen Weisungsschein aus, mit dem die Klägerschaft das Rechtsbegehren bei der nächst höheren Gerichtsinstanz, entweder beim Amtsgericht Luzern Land oder bei speziellen Fällen direkt beim Obergericht des Kantons Luzern, einreichen kann.

  

Ausnahmen:

Für Mietstreitigkeiten ist die Kantonale Schlichtungsbehörde für Mietstreitigkeiten, Bahnhofstrasse 22, 6003 Luzern, zuständig.

Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten bis und mit CHF 30'000.00 ist das Kantonale Arbeitsgericht, Zentralstrasse 28, 6003 Luzern, zuständig (demzufolge: bei mehr als CHF 30'000.00 ist der Friedensrichter zuständig).

 

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