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Namensänderung / Namenserklärung nach der Scheidung
Anträge über eine Namensänderung werden vom Amt für Gemeinden des Kantons Luzern geprüft und bewilligt.
Amt für Gemeinden des Kantons Luzern
Bundesplatz 14
6002 Luzern
E-Mail: afg@lu.ch
Telefon 041 228 64 83
Namenserklärung nach der Scheidung
Der Ehegatte, der durch Heirat seinen Namen geändert hat, kann nach gerichtlicher Auflösung der Ehe innert einem Jahr beim Zivilstandsamt erklären, dass er den angestammten oder den vor der Heirat getragenen Familiennamen wieder führen will. Dazu benötigt die erklärende Person das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, einen Idenditätsnachweis (Pass oder Idenditätskarte) und eine Wohnsitzbestätigung.

