Teilungsamt
Das Teilungsamt Ebikon ist für die Abwicklung der Erbschaft zuständig, wenn der oder die Verstorbene den letzten Wohnsitz in Ebikon hatte. Das Teilungsamt erbringt dabei die der Teilungsbehörde nach Gesetz im Erbrecht zugewiesenen Aufgaben.
Teilungsamt
Riedmattstrasse 14
Postfach 1246
6031 Ebikon
E-Mail: gemeindekanzlei@ebikon.ch
Telefon: 041 444 02 12/07
Telefax: 041 444 02 03
Öffnungszeiten
| Montag - Freitag | 08.00 bis 11.45 Uhr | und | 13.30 bis 17.00 Uhr |
| Donnerstag | bis 18 Uhr |
Mitarbeitende
Dienstleistungen
» Depotstelle für Testamente / Ehe- und/oder Erbverträge» Erbschaftssteuern
» Erbschaftsfälle von Verstorbenen mit letztem Wohnsitz in Ebikon
» Erbschaftsangelegenheiten (Beratung, Auskunft)
» Erbteilungen
Wichtige Links
Steuerverwaltung des Kantons Luzern
