Schulzahnpflege

Gesuche/Anträge um Kostenbeteiligung:

 

Personen mit einem steuerbaren Einkommen bis Fr. 32'000.00 können ein Gesuch zur Kostenbeteiligung der Gemeinde einreichen. Massgebend ist die letzte definitive Steuerveranlagung. Der Selbstbehalt ist in jedem Fall mindestens Fr. 100.00.

 

Ausgenommen sind Behandlungen bei Privatzahnärzten oder kosmetische und kieferchirurgische Behandlungen wie Zahnspangen etc. Bei Kosten über Fr. 500.00 muss vor der Behandlung ein Kostenvoranschlag zur Kostengutsprache eingereicht werden. Wird dieser Schritt nicht eingehalten, kann die Gemeinde die Kostenbeteiligung vollständig ablehnen oder nur einen Teilbetrag leisten.

 

Bei Fragen kontaktieren Sie Rita Grosjean, Tel. 041 444 02 78.

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