Inkassohilfe

Die Inkassohilfe ist eine Dienstleistung, welche von der Gemeinde Ebikon angeboten wird. Inkassohilfe wird bei Kinderalimenten, Frauenalimenten oder bei den Kinderzulagen (nur im Zusammenhang mit den Alimentenforderungen) angewendet.

 

Anspruch auf Inkassohilfe haben alle Personen, die ein rechtskräftiges Urteil / Entscheid von einem Gericht mitbringen oder ein von der Vormundschaftsbehörde genehmigten Unterhaltsvertrag vorweisen können.

 

Gegebenfalls werden Kostenvorschussleistungen für Inkassohilfe erhoben.

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