AHV-Zweigstelle
Die AHV-Zweigestelle bietet folgende Dienstleistungen an:
Beiträge an die AHV/IV/EO/ALV
Auskunftserteilung: Erfassung von Selbständigerwerbenden, privaten Arbeitgebern, Firmen und Nichterwerbstätigen.
Renten AHV/IV
Rentenanmeldungen AHV + IV (AHV ca. ½ Jahr vor Rentenberechtigung), Witwenrenten, Witwerrenten, Waisenrenten, Hilflosenentschädigung und AHV-Hilfsmittel. Folgende Unterlagen gehören jeweils zur Anmeldung: sämtliche AHV-Ausweise, Familienbüchlein oder Ausländerausweise.
Ergänzungsleistungen
Wenn die Renten der AHV/IV zusammen mit den übrigen Mitteln (Einnahmen und Vermögensanteilen) den Lebensbedarf nicht decken, besteht Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Eine Ergänzungsleistung ist keine Sozialhilfe und muss nicht zurückerstattet werden.
Familienzulagen
Beratung und Anmeldung für den Bezug von Geburts-, Kinder- und Ausbildungszulagen für Arbeitnehmer, Selbständigerwerbende und Landwirtschaft.
Krankenversicherung/Prämienverbilligung
Erfassungskontrolle, dass alle EinwohnerInnen eine obligatorischen Krankenversicherung abgeschlossen haben. Bearbeitung der Anmeldungen für Prämienverbilligungen (Einreichefrist jeweils vom 1.1. bis 30.4. des laufenden Jahres).
Für Fragen oder bei Unklarheiten beim Ausfüllen von Formularen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
AHV-Zweigstelle
Riedmattstrasse 14
Postfach 1246
6031 Ebikon
E-Mail: erwin.vonrohr@ebikon.ch
Telefon 041 444 02 19
Telefax 041 444 02 03
Öffnungszeiten
| Montag - Freitag | 08.00 bis 11.45 Uhr | und | 13.30 bis 17.00 Uhr |
| Donnerstag | bis 18.00 Uhr |
Mitarbeitende
Merkblätter und Formulare zu folgenden Dienstleistungen:
» AHV-Versicherungsausweis
» AHV/IV/EO/ALV-Beiträge für Selbständigerwerbende und juristische Personen
» Ergänzungsleistungen AHV/IV
» Hilflosenentschädigung
» Hilfsmittel (Hörgeräte, Mietkosten Rollstühle etc.)
» Kinder-, Ausbildungs- und Geburtszulagen
» Mutterschaftsentschädigung
» Prämienverbilligung Krankenkasse
» Renten AHV/IV
» Sozialversicherungsfragen
» UVG/BVG-Fragebogen