Friedensrichter

Wofür ist der Friedensrichter zuständig?

Der Friedensrichter ist für zivilrechtliche Streitigkeiten (siehe Ausnahmen unten) auf Gemeindeebene zuständig. Er versucht zu vermitteln und, wenn immer möglich, zu einem Vergleich zwischen den streitenden Parteien zu gelangen. Falls kein Vergleich zustande kommt, stellt er einen Weisungsschein aus, mit dem die Klägerschaft das Rechtsbegehren bei der nächst höheren Gerichtsinstanz, entweder beim Amtsgericht Luzern Land oder bei speziellen Fällen direkt beim Obergericht des Kantons Luzern, einreichen kann.

Falls Sie Fragen haben, rufen Sie direkt unseren Friedensrichter Willy Walker an. Er ist gerne bereit, Sie kostenlos zu beraten.

 

Friedensrichteramt Ebikon

6030 Ebikon

 

E-Mail: willy.walker@bluewin.ch

Tel. P:  041 440 26 17

Natel   079 223 45 70

 

 

Ausnahmen:

Für Mietstreitigkeiten ist die Kantonale Schlichtungsbehörde für Mietstreitigkeiten, Bahnhofstrasse 22, 6003 Luzern, zuständig.

Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten bis und mit CHF 30'000.00 ist das Kantonale Arbeitsgericht, Zentralstrasse 28, 6003 Luzern, zuständig (demzufolge: bei mehr als CHF 30'000.00 ist der Friedensrichter zuständig).