Alimenteninkasso und -bevorschussung

Unterhaltsberechtigte Kinder und Ehegatten haben Anspruch auf Alimentenhilfe, wenn die Alimentenschuldner ihrer Unterhaltspflicht nicht, oder nur teilweise, bzw. nicht rechtzeitig nachkommen. Bedingung für die Inkassohilfe ist ein Rechtstitel (Gerichtsurteil, Gerichtsentscheid oder Unterhaltsvertrag). Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können die Kinderalimente jeweils monatlich im Voraus bevorschusst werden.

 

Alimenteninkasso und -bevorschussung

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Sachbearbeiter Alimentenwesen / Sozialdienst
041 444 02 44