Gerichte

Rechtsauskunft

Rechtsauskunftsstelle Arbeitsrecht

 
Die Auskunftsstelle ist nur für Rechtsuchende, die im Kanton Luzern wohnhaft sind.

Die Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber erteilen zu bestimmten Zeiten zu allen in die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts fallenden Fragen telefonisch unentgeltlich Rat und Auskunft.

Telefonische Auskünfte:

Montag bis Donnerstag, jeweils 9:00 ­- 11:00 Uhr

Telefonnummer 041 228 63 13

Unterdrückte Telefonnummern werden nicht angenommen.

Wichtige Hinweise

  • Unsere Auskünfte stützen sich lediglich auf die Ausführungen der Rechtsuchenden. Das Gericht wird jeweils auch die Ausführungen der Gegenpartei mitberücksichtigen. Die Rechtsauskunft hat keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen späteren Gerichtsverfahrens.
  • Wir beantworten grundsätzlich nur Rechtsfragen. Wir schreiben keine Briefe, berechnen keine Ansprüche und füllen keine Klageformulare aus.
  • Es können keine Auskünfte betreffend öffentlich-rechtliche Anstellungsverhältnisse erteilt werden.
  • Es können keine Fragen zum Sozialversicherungsrecht beantwortet werden (Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, IV, Pensionskasse, etc.).
  • Das Beratungsgespräch findet in deutscher Sprache statt (Schweizerdeutsch / Hochdeutsch). Bitte ziehen Sie bei mangelnden Sprachkenntnissen eine Deutsch sprechende Person hinzu. 
  • Nicht für Personen, die bereits anwaltlich vertreten sind.
  • Ist bereits ein Schlichtungs-/Gerichtsverfahren eingeleitet worden, können keine Auskünfte mehr erteilt werden.
  • Ein Beratungsgespräch dauert maximal 15 Minuten.

Klageformular

Das Gericht stellt den Parteien eine Vorlage zur Klageeinreichung zur Verfügung. Die notwendigen Angaben ergeben sich aus der Vorlage.

Vor der Klageeinreichung ist ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsbehörde Arbeit durchzuführen. Die Schlichtungsbehörde Arbeit stellt ein Formular zur Einleitung des Schlichtungsverfahrens zur Verfügung. 

Wie reiche ich eine Klage ein?

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