Gerichte

Schlichtungsbehörden

Zivilrechtliche Verfahren werden durch das Schlichtungsgesuch eingeleitet. Zuständig ist die Friedensrichterin oder der Friedensrichter des jeweiligen Gerichtsbezirks.

In den Rechtsgebieten Miete und Pacht, Arbeit und Gleichstellung bestehen besondere Schlichtungsbehörden.

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