Die Gemeinde erhebt von den Grundeigentümern eine einmalige Anschlussgebühr, Baubeiträge und jährliche Betriebsgebühren. Diese Gebühren müssen verursachergerecht sein und langfristig die Aufwendungen der Siedlungsentwässerung decken.
Ansatz Grundgebühr pro gewichteten Quadratmeter (gm2) 2013
CHF 0.12 pro gm2
Ansatz Mengengebühr pro Kubikmeter bezogenem Frischwasser 2013