Pflichten der Grundeigentümer
Hydranten
Alle Hydranten müssen im Brandfall jederzeit gut sichtbar und zugänglich sein. Damit dies so ist, müssen alle Hydranten gemäss downloadbaren Blatt freistehen.
Es dürfen keine Hydranten durch Bauten, Sträucher oder temporäre Einrichtungen verdeckt oder unzugänglich gemacht werden. Die Wasserversorgung kann das Problem ohne vorgängige Information bei Sträuchern oder temporären Einrichtungen auf Kosten des Grundeigentümers instandstellen.