Sie haben die Möglichkeit, den Hinterlegungsort Ihres Vorsorgeauftrages bei jedem Zivilstandsamt ins schweizerische Zivilstandsregister eintragen zu lassen. Es ist dabei nicht möglich, den Vorsorgeauftrag beim Zivilstandsamt zu hinterlegen. Es wird lediglich der Ort registriert, wo Sie den Vorsorgeauftrag aufbewahren.
Die Eintragung des Hinterlegungsortes im Personenstandsregister ist nicht erforderlich für die Gültigkeit eines Vorsorgeauftrages und bezweckt einzig die örtliche Auffindung durch die Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Der Vorsorgeauftrag kann entweder eigenhändig oder mittels einer öffentlichen Urkunde errichtet werden.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin beim Zivilstandsamt Ihrer Wahl.