Öffentliche Mitwirkung

aktuelle öffentliche Mitwirkung

Der Gemeinderat Ebikon verabschiedete am 26. Februar 2026 den Entwurf des Richtplans Biodiversität im Siedlungsraum für die öffentliche Auflage. Der Richtplan Biodiversität im Siedlungsraum wird, gestützt auf § 13 Absatz 2 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes, öffentlich aufgelegt.

Die Unterlagen zum Entwurf des Richtplans Biodiversität im Siedlungsraum liegen während 45 Tagen vom 14. März bis 28. April 2026 zu den geltenden Öffnungszeiten im Gemeindehaus Ebikon, Riedmattstrasse 14, Ebikon, zur Einsicht auf und sind auf dieser Seite Digital einzusehen.

Öffentliche Auflage

Richtplan - Plan

Richtplan - Bericht

Richtplan - Anhang 1 - Steckbriefe

Richtplan - Anhang 2 - Umsetzungsplanung

Mitwirkungsformular

Gemäss §13 Absatz 3 des Planungs- und Baugesetzes können sich Personen, Organisationen und Behörden der betroffenen Gebiete zum Entwurf des Richtplans Biodiversität im Siedlungsraum äussern. Die Stellungnahmen sind im Sinn von §6 Absatz 4 des Planungs- und Baugesetzes zu behandeln. Allfällige Stellungsnahmen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet an die Gemeinde Ebikon, Planung und Bau, «Entwurf Richtplan Biodiversität im Siedlungsraum» Riedmattstrasse 14, 6030 Ebikon oder an naturumwelt@ebikon.ch, zu richten.