Gemeindeinitiativen

Die Gemeindeinitiative ist ein politisches Instrument, das es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, die Gemeindeordnung zu ändern.

Die Gemeindeinitiative

Gemeindeordnung Ebikon, Art. 13 Gemeindeinitiative

  1. Mit der Gemeindeinitiative in Form einer Anregung oder eines ausgearbeiteten Entwurfs können die Stimmberechtigten die Abstimmung über ein Sachgeschäft der Gemeinde verlangen, das in ihrer Zuständigkeit liegt.
  2. Die Initiative kommt zustande, wenn sie von mindestens 300 Stimmberechtigten gültig unterzeichnet ist und dem Gemeinderat innert der Sammelfrist von 60 Tagen eingereicht wird.
  3. Im Übrigen finden das Gemeindegesetz und das Stimmrechtsgesetz Anwendung.

Vorschriften für die Gemeindeinitiativen sowie Sondervorschriften für die Initiative in der Form der Anregung finden Sie in der Gemeindeordnung (Artikel 14 und 15).

Vorgehen zur Einreichung einer Initiative

Erwahrung aktueller Gemeindeinitiativen

derzeit keine aktuellen Gemeindeinitiativen.