Die Gemeindeinitiative ist ein politisches Instrument, das es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, die Gemeindeordnung zu ändern.
Die Gemeindeinitiative
Gemeindeordnung Ebikon, Art. 16 Gemeindeinitiative
- Die Stimmberechtigten können mit der Gemeindeinitiative eine Volksabstimmung über Sachgeschäfte verlangen, die in ihrer Zuständigkeit liegen. Die Gemeindeinitiative kann in Form einer allgemeinen Anregung oder eines ausgearbeiteten Entwurfs eingereicht werden.
- Sie kommt zustande, wenn die dafür vorgeprüften Unterschriftenbögen innert einer Sammelfrist von 60 Tagen von mindestens 400 in Ebikon stimmberechtigten Personen gültig unterzeichnet und zuhanden der zuständigen Verwaltungsstelle eingereicht werden.
- Der Gemeinderat stellt das Zustandekommen der Initiative fest.
- Der Einwohnerrat ist für die Behandlung der Initiative – Feststellung der Gültigkeit, Annahme, Ablehnung, Gegenentwurf – und für die Fristerstreckung zuständig. Das Verfahren richtet sich nach dem Kantonsratsgesetz.
Vorschriften für die Gemeindeinitiativen sowie Sondervorschriften für die Initiative in der Form der Anregung finden Sie im Stimmrechtsgesetz (StRG, SRL Nr. 10, § 128ff) und im Gemeindegesetz (GG, SRL Nr. 150, § 38ff).
Vorgehen zur Einreichung einer Initiative Informationen des Kantons Luzern
Eine Initiative oder Referendum unterschreiben Erklärvideo des Bundes
Erwahrung aktueller Gemeindeinitiativen
derzeit keine aktuellen Gemeindeinitiativen.