Wohnsitzwechsel durch Umzug

Was Sie bei einem Zuzug nach Ebikon oder bei einem Wegzug von Ebikon beachten müssen.

Zuzug
Wer nach Ebikon zuzieht bezahlt die Steuern für das ganze Kalenderjahr in der Gemeinde Ebikon. Massgebend ist der Wohnsitz am Ende der Steuerperiode (31. Dezember pro Kalenderjahr).

Wer vom Ausland zuzieht, wird in der Regel erst ab dem Zuzugsdatum in Ebikon besteuert.

Wegzug
Wer aus Ebikon wegzieht bezahlt die Steuern für das ganze Kalenderjahr in der jeweiligen Gemeinde, in welcher er am Ende der Steuerperiode (31. Dezember pro Kalenderjahr) den Wohnsitz hat.

Wer ins Ausland wegzieht, wird in vielen Fällen nur bis zum Wegzugsdatum in Ebikon besteuert. Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig mit der Abteilung Steuern in Verbindung zu setzen, um die persönliche Situation abzuklären.