Bitte füllen Sie das Anmeldeformular Hundesteuer aus.
Wichtig für neue Besitzer und Besitzerinnen von Hunden:
- Damit Sie als Besitzer / Besitzerin des Hundes bei AMICUS registriert werden, benötigen Sie eine Personen-ID. Die Personen-ID können Sie über das Formular AMICUS Personen-ID anfordern.
- In der Schweiz muss jeder Hund einen Mikrochip besitzen. Hat Ihr Hund einen Mikrochip? Wenn nicht, bitten wir Sie sich bei Ihrem/Ihrer Tierarzt/Tierärztin zu melden.
- Ist Ihr Hund bei AMICUS angemeldet? In der Schweiz muss jeder Hund bei AMICUS registriert werden, dies wird von Ihrem/Ihrer Tierarzt/Tierärztin erledigt.
- Im Rahmen der obligatorischen Hundeausbildung im Kanton Luzern müssen ab dem 01.01.2023 Ersthundehalterinnen- und halter, sowie Halterinnen und Halter, die einen Hund aus dem Ausland einführen, das Nationale Hundehalter Brevet (NHB) erlangen. Weitere Informationen finden Sie auf Hunde - Kanton Luzern.
Sind Sie von Ebikon weggezogen?
- Mit der Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle Ebikon wird die Adressänderung im AMICUS automatisch vorgenommen.
Ihr Hund ist verstorben?
- Bitte teilen Sie uns das Todesdatum Ihres Hundes über das Formular Hundesteuer mit, damit Sie von der Hundesteuerpflicht in Ebikon abgemeldet werden können. Ihre Tierarztpraxis wird das Todesdatum im AMICUS vermerken.
Hundesteuertarife
- CHF 120 für Haushunde
- CHF 60 für Junghunde*
- CHF 60 für Hunde mit Ermässigung gem. §10
- CHF 40 für Hof-/Jagdhunde
- CHF 0 für Schweisshunde
* halbe Steuer, für Hunde, die erst nach dem 30. Juni des Jahres halbjährig werden bzw. keine Steuer für Hunde, die im laufenden Jahr nicht halbjährig werden.