Der Friedensrichter ist für zivilrechtliche Streitigkeiten auf Gemeindeebene zuständig.
Ebikonerinnen und Ebikoner tragen Sie Ihre Anliegen beim Friedensrichteramt in Hochdorf vor.
Für Mietstreitigkeiten ist die Kantonale Schlichtungsbehörde zuständig. Bei arbeitsrechtliche Streitigkeiten bis und mit 30'000 Franken wenden Sie sich an das Kantonale Arbeitsgericht.