Raumplanung

Die raumplanerischen Aufgaben des Teams Ortsentwicklung umfassen die Erstellung und Umsetzung der kommunalen Nutzungsplanung sowie die Umsetzung diverser Richtpläne auf verschiedenen Behördenstufen. Bei Bedarf werden weiterführende Planungsinstrumente entwickelt oder bestehende Instrumente angepasst, um eine zukunftsorientierte Entwicklung der Gemeinde sicherzustellen.

Strategische Planung

Die strategische Planung bildet den langfristigen Orientierungsrahmen für die räumliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde. Sie dient dazu, frühzeitig Entwicklungstendenzen zu erkennen, Ziele festzulegen und Prioritäten zu setzen. Auf dieser Grundlage werden Leitbilder, Konzepte und Strategien erarbeitet, welche die gewünschte Entwicklung der Gemeinde beschreiben und als Grundlage für nachgelagerte Planungsinstrumente wie Richt- und Nutzungspläne dienen. Die strategische Planung erfolgt abgestimmt auf übergeordnete kantonale und regionale Vorgaben und berücksichtigt gleichzeitig die lokalen Bedürfnisse und Potenziale. Damit trägt sie wesentlich dazu bei, eine nachhaltige, koordinierte und zukunftsgerichtete Entwicklung der Gemeinde sicherzustellen.


Nutzungsplanung

In der Nutzungsplanung werden allgemeinverbindliche Vorgaben insbesondere für die bauliche Entwicklung in der Gemeinde gemacht. Im Zonenplan und dem Bau- und Zonenreglement wird klar geregelt, wo was in welcher Art und Weise gebaut werden darf. Das Bau- und Zonenreglement, der Zonenplan und der Teilzonenplan Gewässerraum sind öffentlich einsehbar.


Richtplanung

In Richtplänen werden behördenverbindliche Vorgaben zur Regelung der Ansprüche aller betroffenen an den Raum gemacht. Für die planungspolitischen Entscheidungsträger bilden Richtpläne Führungsinstrumente, welche es erleichtern, die Entwicklung der Gemeinde gezielt, nachhaltig und koordiniert anzugehen.


Sondernutzungsplanung

Sondernutzungsplanungen konkretisieren Bau- und Nutzungsvorschriften für ein bestimmtes Gebiet. Dazu gehören Bebauungspläne und Gestaltungspläne, welche insbesondere der Festlegung der wesentlichen Elemente einer Überbauung, der Konzeption der Erschliessungs- und Gemeinschaftsanlagen sowie der Ausscheidung der im öffentlichen Interesse von einer Überbauung freizuhaltenden Flächen dienen.