Ortsentwicklung

Das Team Ortsentwicklung ist für alle Projekte und Verfahren zuständig, bei denen es um die Siedlungs- und Freiraumstrukturen sowie die Verkehrsplanung über alle Verkehrsträger hinweg geht.

Konzepte

Konzepte werden für verschiedene Fragestellungen aus den Themenbereichen Siedlung, Verkehr und Landschaft in unterschiedlicher Bearbeitungstiefe und mit verschiedenen Bearbeitungsperimetern erstellt. Sie werden vom Gemeinderat verabschiedet und sind durch die Behörden in der täglichen Arbeit umzusetzen.

Für die Entwicklung von Ebikon sind das das Siedlungsleitbild Q+ und darauf basierend der Masterplan der Gemeinde Ebikon (2015). Das Rontal orientiert sich ferner am Leitbild LuzernOst.


Nutzungsplanung

In der Nutzungsplanung werden für Eigentümer und Eigentümerinnen verbindliche Vorgaben insbesondere für die bauliche Entwicklung in der Gemeinde gemacht. Im Zonenplan und dem Bau- und Zonenreglement wird klar geregelt, wo was in welcher Art und Weise gebaut werden darf. Die Vorschriften des Bau- und Zonenreglements bilden zusammen mit dem kantonalen Planungs- und Baugesetz die Grundlage zur Beurteilung eines Baugesuchs.


Richtplanung

In Richtplänen werden behördenverbindliche Vorgaben zur Regelung der Ansprüche aller betroffenen an den Raum gemacht. Für die planungspolitischen Entscheidungsträger bilden Richtpläne Führungsinstrumente, welches es erleichtert, die Entwicklung der Gemeinde gezielt, nachhaltig und koordiniert anzugehen. Nicht zuletzt bietet er eine Chance, Handlungsspielräume zu nutzen, den Lebensraum aktiv zu gestalten und seine Qualitäten zu fördern.

Auf kommunaler Ebene sind der Verkehrsrichtplan und der kommunale Energieplan in Erarbeitung. Auf regionaler Ebene gibt es den Teilrichtplan Siedlungslenkung. Er legt fest wo im Rontal in Zukunft Siedlungsgebiet ist und wo nicht.


Sondernutzungsplanung

Im Rahmen von Sondernutzungsplanungen werden Vorschriften der Nutzungsplanung für ein bestimmtes Gebiet konkretisiert. Dazu gehören Bebauungspläne und Gestaltungspläne.

Bebauungspläne sind das Instrument der Gemeinde, um für ein bestimmtes Gebiet die Rahmenbedingungen der Bebauung, der Freiraumstrukturen und der Erschliessung eigentümerverbindlich festzulegen. Bebauungspläne werden an der Urne beschlossen.

Gestaltungspläne dienen den Bauherrn dazu auf grösseren Arealen, die geplante Bebauung, die Freiraumstrukturen und die Erschliessung vor der Einreichung eines Baugesuchs durch den Gemeinderat genehmigen zu lassen. Sie sind das zentrale Instrument in Bauzonen ohne Nutzungsziffern und werden im Dialog mit der Gemeinde erarbeitet. Der Gestaltungsplan bezweckt eine siedlungsgerechte, architektonisch und erschliessungsmässig gute, der baulichen und landschaftlichen Umgebung angepasste Überbauung eines zusammenhängenden Gebietes. Die Gemeinde kann verlangen, dass mehrere Entwürfe im Konkurenzverfahren vorgelegt werden.


Verkehrsplanung

Die Gesamtverkehrsplanung gleicht die Interessen der verschiedenen Verkehrsteilnehmer – dem motorisierten Individualverkehr, dem öffentlichen Verkehr, dem Velo- und dem Fussverkehr – untereinander ab und strebt eine siedlungsverträgliche Mobilität an. Im Rahmen von Verkehrsplanungsprojekten wird dieser Abgleich angewandt. So sind beispielsweise beim Bushub Ebikon nicht nur die Bedürfnisse des öffentlichen Verkehrs, sondern auch der Fussgänger und Velofahrer sowie der Autofahrenden mittels Park & Ride und Kiss & Ride zu berücksichtigen und mit der Gesamtplanung der Entwicklung des Ortszentrums von Ebikon (Masterplan Ebikon) abzustimmen. Für einzelne Baubewilligungen sind die Vorgaben zur Parkplatzzahl wichtig (Richtlinien für das Erstellen von Abstellplätzen auf privatem Grund) sowie die Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze (Reglement Parkierung auf öffentlichem Grund).