Depotstelle für Testamente, Ehe- und Erbverträgen

Das Teilungsamt führt die Depotstelle für die Einlieferung der letztwilligen Verfügungen. Das können Testamente, Ehe- oder Erbverträge sein.

Die zu deponierenden Testamente, Ehe- oder Erbverträge können persönlich oder über Ihren Notar/Anwalt schriftlich eingereicht werden.


Austausch oder Aushändigung von Testamenten, Ehe- und Erbverträgen

Eingelagerte Dokumente können nur persönlich an die Einlegenden ausgehändigt werden. Ein amtlicher Ausweis mit Foto ist erforderlich.