Wenden Sie sich ans Pflegeheim, damit dieses den Antrag um subsidiäre Kostengutsprache Heimdepot bei der Gemeinde Ebikon stellen kann. Wenn Sie Ergänzungsleistungen beziehen, stellen Sie dem Heim die EL-Verfügung für die Einreichung des Antrags zur Verfügung.
Antrag:(durch das Heim auszufüllen)
Antrag Kostenübernahmegarantie Heimdepot
Voraussetzungen:
Die Wohnsitzgemeinde hat eine Kostengutsprache für die Sicherstellung des Heimdepots zu leisten, wenn die pflegebedürftige Person über ein Vermögen von weniger als CHF 10'000 verfügt.
Massgebend sind die Vermögensverhältnisse gemäss der letzten EL-Verfügung oder dem letzten rechtskräftigen Steuerveranlagungsprotokoll.
Weichen die tatsächlichen Vermögensverhältnisse bei der Antragsstellung wesentlich von den massgebenden Werten ab, werden die tatsächlichen Verhältnisse berücksichtigt.
Die erforderlichen Abklärungen und die Einreichung des Antrags sind durch das Heim zu tätigen und einzureichen an
physisch: Gemeinde Ebikon, Pflegefinanzierung, Riedmattstrasse 14, 6031 Ebikon
elektronisch: per sicherem E-Mailanbieter an pflegefinanzierung@ebikon.ch.