Ein Kind unverheirateter Eltern kann vor oder nach der Geburt durch den Vater anerkannt werden.
Wenn die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, kann der Vater sein Kind vor oder nach der Geburt beim Zivilstandsamt anerkennen. Gerne geben wir telefonisch Auskunft über die notwendigen Urkunden.
Gleichzeitig kann auf Wunsch der Eltern die gemeinsame elterliche Sorge vereinbart werden. Zusammen mit der gemeinsamen elterlichen Sorge legen Sie die Anrechnung der Erziehungsgutschriften fest.
Wir bitten Sie, einen Termin zu vereinbaren und erwarten gerne Ihren Anruf.