Namenserklärung

Nach der Auflösung einer Ehe (z.B. Ehescheidung, Verwitwung) besteht die Möglichkeit, bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz eine Namenserklärung abzugeben. Sie können jederzeit erklären, dass Sie wieder Ihren Ledignamen annehmen möchten.

Nach der Auflösung einer Ehe (z.B. Ehescheidung, Verwitwung) besteht die Möglichkeit, bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz eine Namenserklärung abzugeben. Sie können jederzeit erklären, dass Sie wieder Ihren Ledignamen annehmen möchten.

Bei noch bestehender Ehe kann der Ehegatte, der vor dem 1. Januar 2013 seinen Namen bei der Eheschliessung geändert hat, jederzeit seinen Ledignamen wieder annehmen.

Die Namenserklärung hat keinen Einfluss auf das Bürgerrecht. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin beim Zivilstandsamt Ihrer Wahl.