Die öffentliche Hand übernimmt denjenigen Teil der Pflegekosten, der nicht durch die Krankenversicherer und die Heimbewohner oder Heimbewohnerinnen bzw. Spitexkunden abgedeckt ist (Neuordnung der Pflegefinanzierung ab 2011).
Die Heime bzw. Spitex-Organisationen melden uns den Eintritt eines Bewohners oder einer Bewohnerin. Wir prüfen den Wohnsitz und erteilen dem Heim bzw. der Spitex-Organisation die Kostengutsprache. Wir empfehlen den Heimen und Spitex-Organisationen, sich die Restfinanzierungsbeiträge von den Bewohnern und Bewohnerinnen bzw. Kunden und Kundinnen abtreten zu lassen. Die Heime und Spitex-Organisationen senden uns einmal pro Monat eine Rechnung, auf der die Bewohner und Bewohnerinnen bzw. Kunden und Kundinnen namentlich und mit dem Betrag der Restfinanzierung aufgeführt sind.