Die öffentliche Hand übernimmt denjenigen Teil der Pflegekosten, der nicht durch die Krankenversicherer und die Heimbewohner bzw. Spitexkunden abgedeckt ist (Neuordnung der Pflegefinanzierung ab 2011).
Die Heime bzw. Spitex-Organisationen melden uns den Eintritt eines Bewohners/einer Bewohnerin. Wir prüfen den Wohnsitz und erteilen dem Heim bzw. der Spitex-Organisation die Kostengutsprache. Wir empfehlen den Heimen und Spitex-Organisationen, sich die Restfinanzierungsbeiträge von den Bewohnern und Bewohnerinnen bzw. Kunden und Kundinnen abtreten zu lassen. Die Heime und Spitex-Organisationen senden uns einmal pro Monat eine Rechnung, auf der die Bewohner/Bewohnerinnen bzw. Kunden/Kundinnen namentlich und mit dem Betrag der Restfinanzierung aufgeführt sind.