Die Heime bzw. Spitex-Organisationen melden der Gemeinde Ebikon den Eintritt eines Heimbewohnenden oder Spitexkunden. Die Gemeinde Ebikon prüft den Wohnsitz und erteilen dem Heim bzw. der Spitex-Organisation die Kostengutsprache. Wir empfehlen den Heimen und Spitex-Organisationen, sich die Restfinanzierungsbeiträge von den Bewohnenden bzw. Spizex-Kunden abtreten zu lassen. Die Heime und Spitex-Organisationen senden der Gemeinde Ebikon monatlich eine Rechnung, auf der die Bewohnenden bzw. Kunden und Kundinnen namentlich und mit dem Betrag der Restfinanzierung aufgeführt sind.
Das Heim führt auf der Taxordnung die Pflegevollkosten pro Tag und pro Pflegestufe auf. Die Krankenkassen (Grundversicherung) bezahlen je Pflegestufe einen fixen Betrag, die Bewohnenden bezahlen eine Patientenbeteiligung von max. CHF 23.- pro Tag. Den nicht gedeckten Betrag der Pflegevollkosten übernimmt die Gemeinde.
Ärztlich verordnete Leistungen in der Krankenpflege zu Hause werden von den Krankenkassen (Grundversicherung) abzüglich Selbstbehalt und Franchise übernommen. Den Klientinnen und Klienten wird eine Patientenbeteiligung von max. CHF 15.35 pro Tag. Den nicht gedeckten Betrag der Spitex-Vollkosten übernimmt die Gemeinde.
Vom Arzt verordnete hauswirtschaftliche Leistungen werden teilweise von der Zusatzversicherung der Krankenkasse übernommen. Beim Bezug von Ergänzungsleistungen können die Kosten teilweise geltend gemacht werden. Die Gemeinde bezahlt einen Restfinanzierungsbeitrag an die hauswirtschaftlichen Leistungen, die durch die Spitex Rontal Plus erbracht werden. Dies, da eine Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Ebikon und der Spitex Rontal Plus besteht.