Ab dem 1. Juni 2026 werden die Ansprüche auf Pflegerestkosten nur noch digital geprüft und ausgerichtet. Für die Geltendmachung von Pflegerestkosten für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Ebikon muss das Formular Adresse_Ansprechperson_ambulant.docx oder Adresse Ansprechpersonen_stationaer.docx ausgefüllt und der Gemeinde Ebikon via pflegefinanzierung@ebikon.ch eingereicht werden.
Anschliessend erhalten die Leistungserbringer die Logindaten der Web-Plattform «mexCo». Die Leistungserbringer füllen das Excel-File Pflegerestkosten_Abrechnungsformular_ambulant.xlsx bzw. Pflegerestkosten_Abrechnungsformular_stationaer.xlsx aus und laden es monatlich via Web-Plattform «mexCo» hoch.
Excel Liste:
- Das Excel-File darf nicht abgeändert werden
- Pro Leistungserbringer gibt es nur eine ZSR-Nr.
- Bitte prüfen Sie Ihre ZSR-Nr. und melden Sie uns allfällige Änderungen
- Pro Excel-File darf nur eine ZSR-Nr. verwendet werden
Hinweis: Es dürfen nur diejenigen Leistungen in Rechnung gestellt werden, die von den Krankenversicherungen übernommen werden.
Kostengutsprachen/ärztliche Verordnungen
Die Einreichung einer Kostengutsprache ist nicht mehr erforderlich. Sollte die Gemeinde Ebikon nicht zuständig sein, erhält der Leistungserbringer eine entsprechende Nachricht.
Möchte ein Leistungserbringer in einem Einzelfall die Anspruchsberechtigung vorgängig abklären, kann dies an die Adresse pflegefinanzierung@ebikon.ch gesendet werden.
Mit der Einführung von eLAR benötigt die Gemeinde Ebikon keine ärztlichen Verordnungen mehr.
Doppelte Patientenbeteiligung/Versichertenbeteiligung
Bei stationären und ambulanten Leistungen am gleichen Tag werden die stationären Patientenbeteiligungen angerechnet. Wenn bereits ein anderer Leistungserbringer am gleichen Tag für die gleiche Person die Patientenbeteiligung verrechnet hat, wird der zu viel bezahlte Betrag dem Leistungsbezüger zurückerstattet.
Auszahlung der Restfinanzierungsbeträge an die Leistungserbringer:
Nach erfolgreicher Prüfung werden die Restkosten ausgerichtet und die Leistungserbringer erhalten eine Leistungszusammenstellung.
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Neuorganisation der Rechnungsabwicklung Restfinanzierung
Mit der Einführung von eLAR per 1. Juni 2026 delegiert die Gemeinde Ebikon die Rechnungsabwicklung der Restfinanzierung an die Stadt Luzern, Alter und Gesundheit, Pflegefinanzierung.
Die Aufgabenübertragung ist in einer Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Ebikon und der Stadt Luzern geregelt. Die Stadt Luzern erbringt die Leistungen im Auftrag der Gemeinde Ebikon.
Fragen zur Restfinanzierung können weiterhin per E-Mail an pflegefinanzierung@ebikon.ch gerichtet werden. Für telefonische Auskünfte steht ab dem 1. Juni 2026 das Team Pflegefinanzierung der Stadt Luzern unter 041 208 xxxx zur Verfügung.