Kommunalen Richtplan Fusswege der Gemeinde Ebikon genehmigt
Der Richtplan Fusswege dient als behördenverbindliches Instrument für die Umsetzung eines attraktiven öffentlichen Fusswegnetzes. Der veraltete Verkehrsrichtplan von 1984 wurde vom Gemeinderat aufgehoben.
Aktueller Verfahrensstand
Der Gemeinderat verabschiedete den Richtplan Fusswege am 21. September 2023 zur Eingabe an den Regierungsrat. Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat an der Sitzung vom 11. Februar 2025, Protokoll Nr. 147, den kommunalen Richtplan Fusswege der Gemeinde Ebikon genehmigt.
Luzerner Kantonsblatt 18-2025
Richtplan Fusswege 11. Februar 2025