Richtplan Fusswege Ebikon

Fusswege verbinden innerhalb der Quartiere und vernetzen diese untereinander. Die Gemeinde Ebikon ist derzeit an der Erarbeitung des neuen Richtplans Fusswegwege

Fusswege führen ins Zentrum, zu Schulen, zu Einkaufsmöglichkeiten, zu Anschlusspunkten des öffentlichen Verkehrs oder zu Naherholungs- und Sportorten. Die Bevölkerung nutzt Fusswege und will das Ziel sicher erreichen. Der Richtplan Fusswege dient als Führungsinstrument für die Umsetzung eines attraktiven öffentlichen Fusswegnetzes. Der aktuelle Verkehrsrichtplan stammt von 1984.

Aktueller Verfahrensstand

Der Richtplan Fusswege wurde durch den Kanton vorgeprüft. Aufgrund der Vorprüfungen wurden einige Anpassungen am Plan vorgenommen. Der Gemeinderat verabschiedete am 15. Dezember 2022 den Entwurf Richtplan Fusswege für die öffentliche Auflage. Der Richtplan Fusswege wird gestützt auf § 13 Abs. 1 Planungs- und Baugesetz vom 16. Januar bis 14. Februar 2023 öffentlich aufgelegt.

1. Unterlagen für Richtplan Fusswege

Vorprüfungsbericht VPB_ebik_Fusswegrichtplan_202206
Richtplan Fusswege ebik_fwrp_03_230103_red
Planungsbericht Richtplan Fusswege

2. Unterlagen für Aufhebung Verkehrsrichtplan 1984

Beschluss des Gemeinderates vom 15.12.2022
Verkehrsrichtplan 1984
Bericht zum Verkehrsrichtplan der Gemeinde Ebikon