Der Regierungsrat hat Sonderbeiträge für energetische Sanierungen bei Totalschäden infolge der Unwetter (insb. Hagelschlag vom 28. Juni 2021) beschlossen.
19. Juli 2021
Die Bedingungen für die Förderbeiträge sind aus dem Merkblatt "Unwetterschäden Juni 2021" von der kantonalen Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) ersichtlich.
Merkblatt "Unwetterschäden Juni 2021"
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich direkt an die zuständige Dienststelle.
Telefon: 041 412 32 32
E-Mail: energie@umweltberatungluzern.ch
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