Abmeldung Wegzug Ausland

Einwohnerkontrolle
  1. Formular
  2. Kontrolle
  3. Bestätigung

Wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, füllen Sie bitte nachfolgendes Formular mindestens einen Monat vor Wegzug ins Ausland aus.

Bitte beachten Sie, dass auch im Ausland eine Meldepflicht für Schweizer Bürgerinnen und Bürger besteht. Melden Sie sich bei der zuständigen Schweizer-Vertretung im Zielland an.
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