Teilungsamt

Das Teilungsamt Ebikon ist für die Abwicklung der Erbangelegenheit zuständig, wenn die oder der Verstorbene den letzten Wohnsitz in Ebikon hatte.

Das Teilungsamt erbringt dabei die nach eidgenössischem, kantonalen und kommunalen Gesetzen im Erbrecht zugewiesenen Aufgaben. Es sind insbesondere:

  • Inventarisierung der Erbschaft
  • Eröffnung von Testamente, Ehe- und Erbverträge
  • Ausstellung der Erbbescheinigung
  • Amtliche Mitwirkung bei Erbteilung
  • Behörde für die Erstellung des öffentlichen Inventars
  • Behörde für die Entgegennahme der Ausschlagungserklärung
  • Aufsichtsbehörde über Willensvollstrecker, Erbschaftsverwalter und amtliche Erbenvertreter