Infrastruktur

Die Gemeinde unterhält ein weitläufiges Netz an Strassen und Wegnetzen. Finden Sie auf dieser Seite wichtige Informationen zu Strassensperrungen und zu Strassenaufbrüchen.

Strassensperrung

Für eine Strassensperrung in der Gemeinde Ebikon benötigen Sie die Bewilligung der Gemeinde und allenfalls zusätzlich die Bewilligung vom Kanton oder der Polizei Luzern. Bitte füllen Sie für diesen Zweck das Formular Gesuch um Erteilung einer Strassensperrung aus.

Wer ein Gesuch für die Sperrung / Teilsperrung von Gemeinde- oder Privatstrassen inkl. Trottoir einreichen will, benötigt dazu die Bewilligung der betroffenen Strasseneigentümer.

Für Motorsport oder Radsportveranstaltungen ist eine Durchfahrtsbewilligung durch die Gemeinde Ebikon erforderlich.

Strassenaufbruch

Der Aufbruch von Gemeindestrassen durch Werkeigentümer erfordert eine Bewilligung der Abteilung Planung & Bau. Gesuche sind mindestens einen Monat vor Baubeginn anzumelden.