Öffentliche Parkplätze
Die öffentlichen Parkplätze stehen im Eigentum der Gemeinde Ebikon und werden bewirtschaftet. Für die Durchführung von Veranstaltungen, Transporte oder Baustelleninstallationen können gewisse Parkplätze temporär gesperrt werden. Wichtige Informationen
diesbezüglich finden Sie in den Reservationsbestimmungen temporäre Absperrung von öffentlichen Parkplätzen und temporäre Absperrung von Parkplätzen für Transporte und Baustelleninstallationen.
Strassensperrung (temporäre Signalisation)
Für eine Strassensperrung in der Gemeinde Ebikon benötigen Sie die Bewilligung der Gemeinde, bitte füllen Sie für diesen Zweck das Formular Gesuch um Erteilung einer Bewilligung für eine temporäre Signalisation aus. Zusätzlich kann es die Bewilligung vom Kanton oder der Polizei Luzern benötigen.
Wer ein Gesuch für die Sperrung / Teilsperrung von Gemeinde- oder Privatstrassen inkl. Trottoir einreichen will, benötigt dazu die Bewilligung der betroffenen Strasseneigentümer.
Für Motorsport oder Radsportveranstaltungen ist eine Durchfahrtsbewilligung durch die Gemeinde Ebikon erforderlich.
Strassenaufbruch
Der Aufbruch von Gemeindestrassen durch Werkeigentümer erfordert eine Bewilligung des Fachbereich Infrastruktur. Gesuche um Aufbruchbewilligung sind mindestens einen Monat vor Baubeginn anzumelden.