23. Juli 2026
"Die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern ist durch die anhaltende Hitze, Trockenheit und den Wind weiterhin gross", schreibt der Kanton Luzern in einer Mitteilung. Zum Schutz von Wald, Bevölkerung und Infrastruktur gilt deshalb seit dem 25. Juni 2026 ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Dieses Verbot gilt weiterhin und ist gemäss der Luzerner Dienststelle Landwirtschaft und Wald auch am Nationalfeiertag gültig. In der Mitteilung heisst es dazu: "Damit ist es auch auf dem ganzen Kantonsgebiet inklusive Gewässer verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen und 1.-August- oder Höhenfeuer zu entfachen."
Grillieren unter gewissen Voraussetzungen erlaubt
Ebenfalls auf dem ganzen Kantonsgebiet untersagt bleibt das Entfachen von Feuer in unbefestigten Feuerstellen, die Verwendung von Einweggrills und das Steigenlassen von Heissluftballons oder Himmelslaternen, die durch Feuer angetrieben sind. Erlaubt bleibt das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills. Sofern ein Mindestabstand von 50 Metern zum Wald eingehalten wird, dürfen auch Holzkohlegrills, Cheminées oder Feuerschalen in Gärten und auf Balkonen verwendet werden.
Die Bevölkerung wird zu besonderer Vorsicht im Umgang mit Feuer aufgerufen. Verstösse gegen das Verbot werden polizeilich geahndet. Damit sich die Situation entspannt und die Waldbrandgefahr sinkt, bräuchte es flächendeckende, ergiebige und über mehrere Tage anhaltende Niederschläge.