03. August 2026
Seit dem 1. Januar 2026 ist im Kanton Luzern das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG) in Kraft. Neu beaufsichtigt der Kanton Luzern die Kindertagesstätten und Tagesfamilienorganisationen und erteilt die nötigen Bewilligungen. Damit gelten im ganzen Kanton dieselben Mindestqualitätsvorgaben. Auch die Voraussetzungen für den Bezug von Betreuungsgutscheinen sind neu kantonal geregelt.
Gesuche über die Plattform KiBeLU
Erziehungsberechtigte können die Gesuche für das Schuljahr 2026/27 nach der Übergangsfrist ab Montag, 3. August, über die Plattform KiBeLU auf my.lu.ch einreichen (Link Plattform). Die Gemeinde Ebikon prüft die Angaben, berechnet die Höhe der Betreuungsgutscheine und zahlt die Beiträge aus.
Anspruch haben Erziehungsberechtigte, deren Kind noch nicht in den obligatorischen Kindergarten eingetreten ist. Die gesuchstellende Person muss in Ebikon wohnen. Das Kind muss eine bewilligte Kindertagesstätte oder eine Tagesfamilie besuchen, die einer anerkannten Tagesfamilienorganisation angeschlossen ist.
Alleinerziehende müssen mindestens 20 Prozent arbeiten. Bei Paarhaushalten beträgt das gemeinsame Mindestpensum 120 Prozent. Auch eine anrechenbare Aus- oder Weiterbildung oder Personen, die beim RAV Leistungen beziehen, können berücksichtigt werden. Weitere Ausnahmen sind im Dokument «Umsetzung Gesetz über die Familienergänzende Kinderbetreuung festgehalten».
Neue Einkommensgrenze für Ebikon
Für Ebikon ändert sich die Einkommensgrenze für den Bezug von Betreuungsgutscheinen. Bisher lag die Obergrenze bei 80'000 Franken massgebendem Einkommen. Im neuen kantonalen System liegt sie bei 120'000 Franken. Gleichzeitig gilt neu eine kantonal einheitliche Berechnungsgrundlage für das massgebende Einkommen. Die bisherigen und die neuen Werte lassen sich deshalb nicht direkt vergleichen.
Die Höhe der Betreuungsgutscheine richtet sich nach dem Arbeitspensum und dem berechneten massgebenden Einkommen des Haushalts. Der Online-Rechner des Kantons Luzern bietet eine erste Einschätzung (Link Onlinerechner).
Fragen zum Gesuch und zu den Betreuungsgutscheinen beantwortet die Administration des Bereichs Leistungen & Dienste der Gemeinde Ebikon unter gesellschaft.soziales@ebikon.ch oder 041 444 02 22. Telefonische Auskünfte sind zu folgenden Zeiten möglich: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.30 bis 11.30 Uhr und von 14 bis 16.30 Uhr sowie Mittwoch von 14 bis 16.30 Uhr. Individuelle Termine können ausserhalb dieser Zeiten vereinbart werden.