Einzonung der Wohnzone Hünenberg genehmigt

Der Regierungsrat hat die Einzonung der Wohnzone Hünenberg genehmigt und die dagegen erhobenen Verwaltungsbeschwerden abgewiesen.

04. Februar 2026

Konkret geht es um eine Fläche von rund 0,4 Hektaren, die neu der Wohnzone Hünenberg zugeteilt wird. Für das Gebiet gilt eine Gestaltungsplanpflicht. Die Einzonungsfläche grenzt an zwei Seiten an bestehende Wohnzonen an und liegt entlang einer Erschliessungsstrasse. Sie trägt damit zu einer kompakten und dichten Siedlungsentwicklung bei.

Der übrige Teil des Grundstücks, einschliesslich eines Waldareals, wird der Grünzone zugeordnet. Zusätzlich stellt eine überlagerte Schutzzone den Denkmalschutz des Landsitzes Hünenberg sicher. Vorgesehen ist auch die Wiederherstellung des umliegenden Parks.

Die Einzonung im Gebiet Hünenberg war Teil der Gesamtrevision der Ortsplanung, welche die Stimmberechtigten der Gemeinde Ebikon am 18. Juni 2023 an der Urne beschlossen. Während der Regierungsrat die Gesamtrevision bereits genehmigte, wurden die Änderungen im Gebiet Hünenberg wegen eingereichter Verwaltungsbeschwerden in einem separaten Verfahren beurteilt. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.