Fahrverbot zur Reduktion des Schleichverkehrs

Ab dem 31. Juli 2025 gilt auf der Schachenweidstrasse, Schmidhofstrasse und Obfalken ein Fahrverbot. Anwohnende und Zubringerinnen sowie Zubringer sind da-von ausgenommen.

08. Juli 2025

Die Gemeinde Ebikon führt ab Donnerstag, 31. Juli 2025, ein Fahrverbot auf der Schachenweidstrasse, Schmidhofstrasse und Obfalken ein. Es gilt täglich von 7 bis 19 Uhr. Ausgenommen vom Fahrverbot sind Anwohnende sowie der Zubringerdienst (siehe Hinweis).

Rückstau zu Stosszeiten

Mit dem Fahrverbot will die Gemeinde den Verkehr im Quartier verringern – besonders den Schleichverkehr. Heute wird der motorisierte Individualverkehr auf der Kantonsstrasse K17 beim Kreisel Schachenweid verlangsamt. Dies betrifft vor allem die Fahrtrichtung Luzern. Zu Stosszeiten entsteht regelmässig Rückstau. Um diesen Stau zu umgehen, fahren einige Verkehrsteilnehmende gezielt über die Schachenweidstrasse. So entsteht zusätzlicher Schleich- respektive Ausweichverkehr im Quartier. An Spitzentagen ist er besonders während der Hauptverkehrszeiten spürbar. Diese hohe Belastung beeinträchtigt die Lärmsituation und verringert die Verkehrssicherheit entlang der Schachenweidstrasse.

Leg: Die rote Markierung zeigt, wo das Fahrverbot gilt.

Die Signalisation des Fahrverbots für Motorwagen und Motorräder erfolgt an drei Standorten: Kreisel Schlössli, Kreisel Schachenweid und Schmiedhofstrasse. Das Fahrverbot tritt in Kraft, sobald die Signale installiert sind. Die Massnahme soll die Qualität im Quartier erhöhen.


Hinweis: Ausnahmen vom Fahrverbot gemäss Signalisationsverordnung

Das Fahrverbot gilt nicht für Anwohnende, deren Besucherinnen und Besucher sowie den Zubringerdienst. Als Anwohnende gelten Personen, die an der Schachenweidstrasse, Schmidhofstrasse und Obfalken wohnen. Gemäss Artikel 17 Absatz 3 der Signalisationsverordnung (SSV) dürfen Motorwagen und Motorräder die Strasse befahren, wenn sie Personen oder Güter zu einer Liegenschaft bringen oder dort abholen. Fahrten ohne direkten Bezug zu einer Liegenschaft bleiben verboten.