Hecken und Bäume rechtzeitig zurückschneiden

Überhängende Äste und Hecken können Gehwege und Strassen beeinträchtigen. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind angehalten, Pflanzen rechtzeitig zurückzuschneiden.

10. März 2026

Bäume, Sträucher und Hecken dürfen den sogenannten Lichtraum über Gehwegen und Strassen nicht einschränken. Wenn Pflanzen zu weit in den öffentlichen Raum wachsen, gefährden sie die Verkehrssicherheit und behindern die Strassenunterhaltung.

Die Gemeinde bittet Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer deshalb, ihre Bepflanzung regelmässig zu prüfen und bei Bedarf zurückzuschneiden. Das Merkblatt zeigt die wichtigsten Abstände und Höhen für Strassen und Gehwege.

Das Merkblatt steht als Download zur Verfügung.