Jetzt werden die Weichen für den Parlamentsbetrieb gestellt

Die Äbikerinnen und Äbiker stimmen am Sonntag, 13. Februar 2022, über die Gesamtrevision der Gemeindeordnung ab. Ein Ja ermöglicht es der Gemeinde Ebikon ab 2024 den Parlamentsbetrieb einzuführen. Die neue Gemeindeordnung und der dazugehörige Parlamentsbetrieb sollen die Mitwirkung der Bevölkerung in der politischen Lösungserarbeitung stärken.

19. Januar 2022

Die Gemeindeordnung liefert die Grundlage für die Organisation und die Zuständigkeit der Organe innerhalb der Gemeinde. „Sie bildet das Regelwerk, das bestimmt, wie die Gemeinde funktioniert“, erklärt Gemeindepräsident Daniel Gasser. Etwa wenn es darum gehe, welche politischen Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten die Einwohnerinnen und Einwohner Ebikons wahrnehmen können. Über diese Gesamtrevision der Gemeindeordnung stimmt die Ebikoner Bevölkerung am Sonntag, 13. Februar 2022, ab.

Daniel Gasser ist zuversichtlich

Diese Gesamtrevision basiert auf der Initiative „zur Einführung eines Einwohnerrats“ aus dem Herbst 2020, die von den Äbikerinnen und Äbikern deutlich angenommen wurde. Damit signalisierte die Bevölkerung klar, dass der Einwohnerrat und der dazugehörige Parlamentsbetrieb gewünscht werden. Gemeindepräsident Daniel Gasser ist den auch zuversichtlich: „Ich rechne damit, dass auch die Gesamtrevision der neuen Gemeindeordnung angenommen wird“.

Die neue Gemeindeordnung bildet die Basis für die Einführung des Einwohnerrats und später für das Funktionieren des zukünftigen Parlaments. Auf übergeordneter Ebene regelt sie die Kompetenzen des Gemeinderats (Exekutive) und des Einwohnerrats (Legislative). Sowohl die Stimmbevölkerung wie auch die Ebikoner Ortsparteien haben bei der Ausgestaltung der neuen Gemeindeordnung aktiv mitgewirkt: In einem ersten Schritt erarbeitete eine Projektgruppe bestehend aus Vertretern des Gemeinderats und des Geschäftsführers nach vorgegebenem Zeitplan Teilschritte. Unterstützt und begleitet wurde die Projektgruppe durch eine Spezialkommission (SPEKO) mit 12 Vertreterinnen und Vertretern der Ortsparteien aufgeschlüsselt nach Wahlstärke. In einem zweiten Schritt, der Vernehmlassung, konnten sich Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreter der Ortsparteien in den Gestaltungsprozess einbringen.

Die Vorlage wird breit unterstützt

Rückblickend bezeichnet Gemeindepräsident Daniel Gasser diesen Gesamtprozess als „wertschöpfend und konstruktiv“. Obwohl nicht immer alle Beteiligten in allen Punkten derselben Meinung gewesen seien, habe er die Stimmung am Schluss der jeweiligen Sitzungen als gut und gelöst erlebt. Auch deshalb blickt Gasser der kommenden Abstimmung positiv entgegen. Er sagt: „Wegen der Einführung des Einwohnerrats war es zwingend, die Gemeindeordnung neu auszugestalten. Es ist uns gelungen, der Ordnung ein aktuelles, moderneres Kleid zu verpassen.“ Der Gesamtgemeinderat, die Controlling-Kommission, die Ebikoner Parteipräsidien und die Vertreterinnen und Vertreter der SPEKO sprechen sich für die Gesamtrevision der Gemeindeordnung aus.


Doch was würde passieren, falls die Äbikerinnen und Äbiker wider Erwarten ein Nein in die Urne legen? „In diesem Fall würde der heutige Status quo beibehalten“, sagt Gemeindepräsident Gasser. Mit der Initiative wurde der Gemeinderat beauftragt, eine Gemeindeordnung mit Parlament zu erarbeiten. Mit der Ablehnung der vorliegenden Botschaft wäre dieser Auftrag erledigt. Für den Gesamtgemeinderat liegen die Vorteile eines Einwohnerrats denn auch klar auf der Hand. Ein Ja ermöglicht dem Gemeinderat, vermehrt operativ zu wirken, tiefere Dossierkenntnisse aufzubauen, die Bevölkerungsnähe zu intensivieren und die Zusammenarbeit über die Gemeindegrenzen hinaus zu stärken. „Mit einem JA zur neuen Gemeindeordnung werden die Weichen für den Parlamentsbetrieb gestellt“, so Gasser.

Auch die neue Geschäftsordnung zum geplanten Einwohnerrat liegt heute in einem weit fortgeschrittenen Entwurf vor. Nur wird diese Geschäftsordnung nicht durch die Stimmbevölkerung, sondern durch den zukünftigen Einwohnerrat an der ersten Session 2024 verabschiedet. Die Geschäftsordnung zum Einwohnerrat regelt die wichtigsten Eckwerte des Parlamentsbetriebs. Dazu gehören beispielsweise die Anzahl Sitze und Fraktionen.