06. August 2026
Verboten sind Feuer in sämtlichen offiziellen und inoffiziellen Feuerstellen. Das Verbot umfasst auch Feuerschalen, Holzkohle- und Einweggrills sowie Cheminées im Freien. Feuerwerk und Himmelslaternen dürfen ebenfalls nicht verwendet werden. Erlaubt bleibt das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills.
Die Bevölkerung ist aufgerufen, beim Umgang mit brennbaren Materialien besonders vorsichtig zu sein. Zigaretten, andere Raucherwaren und Streichhölzer dürfen nicht weggeworfen werden. Zuwiderhandlungen gegen das Feuerverbot werden polizeilich geahndet, heisst es in einer Mitteilung des Kantons Luzern.
Herausforderung für die Feuerwehr
Die Trockenheit wirkt sich auch auf die Gewässer und die Trinkwasserversorgung aus. Die Pegel vieler Gewässer und die Grundwasserstände sind ausserordentlich tief. Laut Kanton stellt auch die sich abzeichnende Wasserknappheit die Einsatzkräfte der Feuerwehr im Brandfall vor zusätzliche Herausforderungen. Die Bevölkerung soll deshalb Trinkwasser bewusst und sparsam verwenden. Fische und andere Wasserlebewesen in flachen Gewässern sollen möglichst nicht gestört werden.
Auch bei Waldbesuchen ist Vorsicht geboten. Durch die Trockenheit können Äste ihre Stabilität verlieren und unerwartet herunterfallen.
Weitere Informationen zur aktuellen Gefahrenlage und zu den geltenden Massnahmen finden sich unter www.waldbrandgefahr.ch.