08. April 2026
In Ebikon führen viele Privatstrassen zu Wohnliegenschaften. Damit diese langfristig unterhalten werden, setzt die Gemeinde auf Strassengenossenschaften. Das neue Merkblatt erklärt die wichtigsten Grundlagen verständlich und kompakt.
<section>Es zeigt, wie mindestens drei Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer eine Strassengenossenschaft gründen können. Zudem beschreibt es die Anforderungen an die Statuten und den Ablauf bis zur Genehmigung durch den Kanton. Damit erhalten Beteiligte eine klare Orientierung für die Umsetzung.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Aufgaben der Genossenschaft. Diese organisiert den Unterhalt der Strasse, entscheidet über Bau und Erneuerung und regelt die Kostenverteilung. Gleichzeitig übernimmt sie die Verantwortung als Werkeigentümerin. Für die Mitglieder schafft dies klare Zuständigkeiten und Mitwirkungsmöglichkeiten.
Das Dokument richtet sich an alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken an Privatstrassen und steht ab sofort als Download zur Verfügung.