Weniger Littering dank Videoüberwachung

Seit gut einem halben Jahr werden drei Standorte in Ebikon mit Videokameras überwacht. Ziel ist es, Straftaten wie Vandalismus oder die illegale Abfallentsorgung gezielter ahnden zu können. Nach den ersten sechs Monaten kann ein positives Zwischenfazit gezogen werden. Bisher kam es zu 41 Verzeigungen.

19. Februar 2021

Vandalismus und die illegale Abfallentsorgung führen nicht nur zu einer unangenehmen Abnahme des subjektiv wahrgenommenen Sicherheitsgefühls im öffentlichen Raum. Diese Straftaten führen auch zu beachtlichen Mehrkosten für die ganze Gesellschaft infolge Reparatur-, Reinigungs- und Entsorgungsaufwand durch die öffentliche Hand.

41 Verzeigungen im ersten Halbjahr

Seit der Installation der Kameras an den neuralgischen Stellen bei den Sammelstellen Schulhausstrasse und Fildern sowie beim Schulhaus Zentral wurden breites 41 Verzeigungen von Straftaten registriert. Während die Straftäter bei 28 Verzeigungen noch nicht identifiziert und die Verfahren dadurch noch hängig sind, konnten 13 Personen aufgrund des Videomaterials eindeutig erkannt und angezeigt werden.

Bussen und Verfahrenskosten bis 1500 Franken

Die illegale Entsorgung von Abfällen gilt als Offizialdelikt, welches von Gesetzes wegen bestraft wird. Die identifizierten strafbaren Personen werden von der Polizei vorgeladen. Die Staatsanwaltschaft erteilt eine Busse, die Polizei stellt Gebühren in Rechnung und die Gemeinde den Entsorgungsaufwand. Die Verfahrenskosten variieren insgesamt je nach illegaler entsorgter Abfallmenge zwischen 500 und 1500 Franken.

Wirkung erzielt: Tendenziell weniger Littering und Vandalismus

An den videoüberwachten Standorten kann ein Rückgang von Littering und Vandalismus festgestellt werden. „Die Anzeigen scheinen vor Straftaten abzuschrecken. An den Sammelstellen wird heute kaum mehr illegal Sperrgut entsorgt“, sagt Alex Mathis, Geschäftsführer. Was immer noch vorkommt ist, dass Säcke gefüllt mit PET-Flaschen, Haushaltsabfälle oder Karton bei Sammelstellen deponiert werden. „Insbesondere an der Schulhausstrasse wurden im Sichtschutz des Altkleidercontainers immer wieder Abfälle abgestellt, die im Ökihof entsorgt werden müssten. Deshalb haben wir den Altkleidercontainer entfernt“ so Mathis. Altkleider können in Ebikon weiterhin in den Containern an der Dorfstrasse, Ronmatt oder Hartenfelsstrasse abgegeben werden.

Datenschutzgesetz als rechtliche Grundlage

Nachdem das Ebikoner Stimmvolk das revidierte Informations- und Datenschutzreglement angenommen hat, wurden im Juli 2020 an besonders von Vandalismus und illegaler Abfallentsorgung betroffenen Standorten Kameras installiert. Das Datenschutzreglement stellt die rechtliche Grundlage für die Installation von Kameras im öffentlichen Raum dar. Eine Auswertung des Bildmaterials erfolgt nur dann, wenn eine Straftat registriert wird. Der Zugang zu den Videos ist klar geregelt und entspricht technisch wie auch organisatorisch den strikten Vorgaben des Datenschutzgesetzes.


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