Ebikon besteht die Lohngleichheits-Analyse

Die vom Bund vorgegebene Lohngleichheits-Analyse kommt zum Schluss, dass der Faktor Geschlecht keinen Einfluss auf die Höhe der Löhne innerhalb der Gemeindeverwaltung Ebikon hat.

17. März 2022

Die Gemeinde Ebikon hat die Lohngleichheits-Analyse bestanden. Zwischen der Bezahlung von Frauen und Männern, die auf der Gemeinde tätig sind, gibt es keine geschlechterspezifischen Unterschiede. «Dieses Ergebnis überrascht uns nicht», sagt Dina Dreussi, Leiterin Personaldienst der Gemeinde Ebikon. «Seit Jahren ist uns die Gleichstellung von Mann und Frau als Arbeitgeberin ein grosses Anliegen.» Es sei sehr erfreulich, dass nun entsprechende Bemühungen durch eine unabhängige Prüfungsstelle bestätigt worden seien.

Dina Dreussi, Leiterin Personaldienst, ist zufrieden mit den Resultaten.

Rückblick: Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG) wurde revidiert und um eine Pflicht für Arbeitgebende zur betriebsinternen Lohngleichheits-Analyse ergänzt. Die Änderungen traten per Juli 2020 in Kraft. In diesem Rahmen wurden Arbeitgeber mit 100 und mehr Mitarbeitenden verpflichtet, eine Lohgleichheitsanalyse durchzuführen und deren Ergebnisse intern zu kommunizieren.

Löhne von 157 Mitarbeitenden untersucht

Ein externes Unternehmen führte für die Gemeinde Ebikon sämtliche Berechnungen anhand des Standard-Analysemodells des Bundes durch. Die Basis für die Berechnung bildete der auf Vollzeit standardisierte Gesamtverdienst von 157 Gemeinde-Mitarbeitenden, davon 116 Frauen (73,9 Prozent) und 41 Männer (26,1 Prozent). Unter Berücksichtigung der Unterschiede in den Qualifikationsmerkmalen und den arbeitsplatzbezogenen Merkmalen verdienen Frauen auf der Gemeinde Ebikon im Schnitt 0,5 Prozent mehr. Dieser tiefe Wert ist statistisch nicht signifikant. Mit anderen Worten: Die Analyse kommt zum bestmöglichen Ergebnis, wonach der Faktor Geschlecht die Lohnhöhe nicht beeinflusst.

Dina Dreussi, Leiterin Personaldienst, erklärt: «Wir setzen uns schon seit Jahren für die Gleichstellung und Chancengleichheit der Geschlechter innerhalb der Verwaltung ein. Das trifft nicht nur auf den Faktor Lohn zu. Frauen besetzen innerhalb der Gemeinde auch Führungspositionen.» Heute betrage der Frauenanteil in der Geschäftsleitung 43 Prozent. Gemäss Dreussi ist es ein Ziel der Personalpolitik, dass man auch weiterhin bestrebt ist, jegliche Form von Diskriminierung zu bekämpfen.

#zentraledienste