13. Mai 2025
Die neuen Fahnen schlagen eine Brücke zwischen Tradition und Gegenwart. Sie verbinden abstrakte Linien mit klaren Farben und zeigen das Ebikoner Gemeindewappen, die Seerose. Damit erinnern sie an die Natur, den Rotsee und die lange Geschichte der Gemeinde Ebikon.
Insgesamt 16 Fahnen mit drei unterschiedlichen Sujets sollen zur positiven Gestaltung der Zentralstrasse beitragen. Die Gemeinde hat die Fahnen in den vergangenen Tagen entlang der Kantonsstrasse K17 anbringen lassen. Sie werten die Zentralstrasse auf und tragen zur Verschönerung des gesamten Ortsbilds bei.
Erklärvideo der Gemeinde Ebikon:
Jede Fahne ist 2,6 Meter hoch
Die Fahnen hängen zwischen der Einmündung der Dorfstrasse und der Schlösslistrasse an den Fahrleitungsmasten der Verkehrsbetriebe Luzern (vbl). Je zwei Fahnen sind an insgesamt acht Masten befestigt. Jede Fahne ist 2,6 Meter hoch und 0,75 Meter breit. Die Masten stehen im Abstand von rund 25 Metern. Die Fahnen sind in einer Höhe von 2,5 Metern montiert. So sind sie gut sichtbar und prägen das Strassenbild, ohne den Verkehr zu beeinträchtigen.
Gemäss den kantonalen Richtlinien dürfen die Fahnen während sechs bis sieben Monaten pro Jahr montiert werden. Die Gemeinde Ebikon wird sie voraussichtlich ab der Fasnacht in den Frühlings- und Sommermonaten anbringen. Zusätzlich ist geplant, zu besonderen Anlässen vorübergehend spezielle Fahnen zu zeigen. Bereits am Sonntag, 15. Juni 2025, wird dies zum ersten Mal umgesetzt: Zum Auftakt der Tour de Suisse würdigt die Gemeinde den Sportanlass mit eigens dafür montierten Fahnen. Das viertgrösste Radrennen der Welt führt auf der ersten Etappe mehrfach durch Ebikon.
Vereine dürfen Fahnen montieren
Die Gemeinde Ebikon fördert das Engagement von Vereinen. «Vereine und weitere Institutionen sind eingeladen, die Masten temporär mit Fahnen zu gestalten», sagt Hans Peter Bienz, Gemeinderat Planung & Bau. «Beispielsweise während bestimmten Anlässen, um so gemeinsam das Ortsbild zu bereichern.» Die Rahmenbedingungen zu Material, Grösse und Gestaltung sind im Beflaggungskonzept der Gemeinde definiert. Nicht gestattet sind Signalfarben, politische Botschaften oder Werbemotive und Logos von Unternehmen.
Beflaggungskonzept: Beflaggung der Gemeinde Ebikon